gegeben, in der Schule laufe es gut (pag. 48, ab Minute 15:24). Die Kammer verkennt nicht, dass der Privatkläger in der Vergangenheit kein schulischer Überflieger gewesen ist. Im Schuljahr 2017-18 war er mit einem Notenschnitt von knapp über 4.2 jedoch solide unterwegs (pag. 547). Aus Sicht der Kammer drängt sich der Schluss auf, dass dem Privatkläger, welcher die Handlungen des Beschuldigten gegenüber seiner Mutter sofort thematisierte, wobei er deren Tragweite noch nicht verstanden hatte, nach und nach gewahr wurde, wie sehr er dem Beschuldigten in gefesseltem Zustand ausgeliefert war und wie sich dieser mit ihm sexuell missbrauchend vergnügte.