42 gungen oftmals erst später. Es ist somit heute schwierig zu beurteilen, welche Auswirkungen die sexuellen Übergriffe auf den Privatkläger haben werden. Es steht jedoch fest, dass der Privatkläger bereits jetzt psychische Auffälligkeiten zeigt, wie dem Schreiben der Mutter des Privatklägers – an deren Angaben nicht zu zweifeln ist – betreffend zivilrechtliche Ansprüche entnommen werden kann (pag. 542). So hat der Privatkläger wegen psychischer Störungen und einer Depression einen Psychiater aufgesucht (vgl. pag. 543-546). Die erste Sitzung fand am .