20. Strafe für den Schuldspruch wegen sexuellen Handlungen mit Kind im Studio des Beschuldigten 20.1 Tatkomponenten 20.1.1 Objektives Tatverschulden Ausmass des verschuldeten Erfolgs Betroffenes und geschütztes Rechtsgut von Art. 187 Ziff. 1 StGB ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Minderjährigen (MAIER, in: BSK StGB II, 4. A. 2019, N 1 zu Art. 187 StGB). Im Bereich des Sexualstrafrechts ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs nicht messbar, jedoch resultieren erfahrungsgemäss grosse und nicht selten lebenslange Einschnitte in das Leben der Opfer.