Ob es sich dabei um eine inszenierte Szene handelt, spielt solange keine Rolle, als sie echt wirkt, was vorliegend klar der Fall ist. Durch die verschiedenen Bildperspektiven und die Nahaufnahmen, welche das Leiden, den geleisteten Widerstand und die körperliche Erschöpfung des Opfers realistisch abbilden, sowie die grosse Anzahl der Bildaufnahmen wird die Foltermethode eindringlich dargestellt und erweist sich damit als tatbestandsmässig.