197 Abs. 5 Satz 1 StGB erfüllt. Zudem hat er rechtswidrig und schuldhaft gehandelt, womit er der mehrfachen Pornografie, begangen in der Zeit vom 13. Dezember 2012 bis am 26. September 2018 durch Herstellen, Erwerb und Beschaffen (alles zum eigenen Konsum), in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis am 26. September 2018 durch Konsum und Einfuhr (zum eigenen Konsum) sowie in der Zeit von ca. Frühling 2012 bis am 26. September 2018 durch Besitz (zum eigenen Konsum) von pornografischen Ton- und Bildaufnahmen, welche sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen und nicht tatsächliche sexuelle Handlun-