Darstellungen sexueller Praktiken, welche körperliche Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen miteinschliessen, wie namentlich sadistische oder masochistische Praktiken, sind verbotene harte Pornografie. Blosse Tätlichkeiten genügen jedoch nicht, um als körperliche Gewalttätigkeiten zu gelten. Der Begriff der Gewalt ist eng auszulegen, leichte und einvernehmliche spielerische Gewalt rechtfertigt die Qualifikation ebenso wenig wie einvernehmliche Fesselspiele. Hingegen ist jede erniedrigende Form von Gewalt tatbestandsmässig, auch wenn sie nicht schmerzintensiv ist.