Das sexuelle Verhalten wird dadurch vergröbert und aufdringlich in den Vordergrund gerückt. Während sich die sog. „Erotikfilme“ durch ein betontes Wegsehen vom Genitalbereich auszeichnen, leben pornografische Erzeugnisse vom betonten Hinsehen (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 203 vom 05.12.2016 E. III).