15. Mehrfache Pornografie (Ziff. I.2. der Anklageschrift) 15.1 Theoretische Ausführungen Betreffend die Ausführungen zum anwendbaren Recht sowie die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand der Pornografie kann auf die korrekten und ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 33-36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 630-633, Hervorhebungen im Original): Objektive Tatbestand Gemäss dem aktuellen – per 01.07.2014 in Kraft gesetzten – Art.