_ sichergestellten Videoaufnahmen (p. 32), schlug der Beschuldigte dem Privatkläger 16 Mal mit einem Hanfseil gegen Brust und Bauch, streichelte ihm während mehr als einer halben Minute über die nackte Brust, kniff ihn mehrmals in den Bauch, drückte ihm für insgesamt rund eine Minute in beide Oberarme, erteilte ihm rund 60 Schläge – davon rund 25 in rascher Folge – mit der Faust oder der flachen Hand gegen den Bauch, kitzelte ihn wiederholt am Oberkörper und kraulte ihn an Bauch und Brust. Der Privatkläger forderte den Beschuldigten auf „numä ganz weni“ und nicht auf die Brustwarzen zu schla-