14. Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kind (Ziff. I.1. der Anklageschrift) 14.1 Theoretische Grundlagen Nach Art. 187 Ziff. 1 StGB macht sich der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt (Abs. 1), es zu einer solchen Handlung verleitet (Abs. 2) oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht (Abs. 3). Betreffend die theoretischen Grundlagen dieser Bestimmung wird vollumfänglich auf die korrekten und ausführlichen vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (S. 28-30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 625-627, Hervorhebungen im Original):