13. Vorwurf Gewaltdarstellungen (Ziff. I.3. der Anklageschrift) 13.1 Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird nach der rechtskräftig festgestellten Verjährung hinsichtlich des Erwerbs und Beschaffens von Gewaltdarstellungen noch vorgeworfen, Erzeugnisse, welche Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen (Folter durch Untertauchen), besessen zu haben (pag. 180). 13.2 Konkrete Beweiswürdigung und erwiesener Sachverhalt Gemäss dem Bericht des FDF handelt es sich bei den auf dem Datenträger des Beschuldigten sichergestellten Erzeugnissen um 50 in einem ZIP-File komprimierte Bildaufnahmen (pag.