Davon zeugt auch die Tatsache, dass er im Internet «Kinder und Fesseln» als Suchbegriffe eingab. Es kann unter diesen Umständen und den intellektuellen Fähigkeiten des Beschuldigten davon ausgegangen werden, dass er mit Sicherheit auch «verbotene Pornografie» oder ähnliches als Suchbegriff eingab. Ausserdem entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass jemand, der sich wie der Beschuldigte intensiv mit einer Materie beschäftigt, handle es sich dabei um Pornografie, Malerei oder Sport, die wesentlichen Punkte, Umstände und Gegebenheiten dieser Materie kennt.