Schon aufgrund ihrer Betitelung („Teen Boy Whore“; p. 402 ff.), aber auch mit Blick auf die Bezeichnung der dargestellten Personen etwa als „boy“ im Text (p. 402) aber auch aufgrund der zeichnerischen Darstellung der „Protagonisten“ (kleine Körpergrösse, kindliche Gesichter, bubenhafte Frisuren, fehlende Schambehaarung) ist erstellt, dass die fraglichen Bildaufnahmen Minderjährige darstellen sollen und vom durchschnittlichen Betrachter auch so aufgenommen werden.