Neben diesen vom FDF als Darstellungen sexueller Gewalt definierten Erzeugnissen finden sich in den Akten noch 3 weitere – auf zwei USB-Sticks des Beschuldigten (bei Ass. Nr. 15) sichergestellte – Bilder (p. 107, p. 108 und p. 109) mit vergleichbaren Szenen unter Erwachsenen.