ohne Duplikate) und 19 unterschiedlichen Bildaufnahmen (p. 30), zeigen allesamt nackte Erwachsene, die an Händen und/oder Füssen liegend oder stehend gefesselt sind und deren gesamter Körper blutrote bis blutende Striemen aufweist oder auf welche sonst wie plakativ erheblich schmerzvoll eingewirkt wird (z.B. durch Einschlagen von Nägeln in primäre und sekundäre Geschlechtsteile, Erteilen von Stromschlägen an diesen oder Abschnüren von solchen). Neben diesen vom FDF als Darstellungen sexueller Gewalt definierten Erzeugnissen finden sich in den Akten noch 3 weitere – auf zwei USB-Sticks des Beschuldigten (bei Ass.