Ergänzt sei einzig, dass der Beschuldigte den Privatkläger im Studio mehrfach mit der rechten Hand mit regelmässigen, raschen Schlägen in den Bauch boxte. Insgesamt handelt es sich um 101 unterschiedliche Fotografien (in zwei jeweils zusammenhängenden Bildserien von 52 Fotografien aus dem Wald und 49 Fotografien aus dem Studio; ohne allfällige Duplikate) und 4 Videoaufnahmen (vgl. USB-Stick, p. 32, Datei „C.________.html“).