123 Z. 197-198). Mit anderen Worten war sich der Beschuldigte im Klaren, dass seine Handlungen bei einem Durchschnittsschweizer ein Kopfkino auslösen würden. Mit der Erwähnung der Blickschlagzeile macht der Beschuldigte auch klar, dass das Kopfkino sexueller Art wäre. Warum dies bei ihm, der in der fraglichen Szene verkehrt, anders sein sollte, ist nicht ersichtlich. 11.6 Erwiesener Sachverhalt Die Kammer erachtet den Sachverhalt gemäss Ziffer I.1 der Anklageschrift – mit Ausnahme der Aufforderung den Oberkörper zu entblössen – somit als erstellt. So-