dem Privatkläger, bei den Fotoaufnahmen im Wald, als er an einen Baum gefesselt gewesen sei, in die Brustwarzen gekniffen und ihm Klemmen an die Brustwarzen gesetzt habe, bis er zu weinen angefangen habe, zu Protokoll: Phu … ich möchte das vermutlich nicht herausfinden. Wenn das eine Blickschlagzeile gäbe wird das nicht angenehm. Aber das wäre völlig aus dem Kontext gerissen (pag. 123 Z. 190-195). Wobei aus dem Kontext gegriffen meine, das Kopfkino beginne ja dann und jeder stelle sich irgendewas vor (pag. 123 Z. 197-198).