Entsprechend ist auch die Reaktion der Mutter des Privatklägers am Abend und Folgetag des 15. September 2018 ausgefallen und es wurde eine Anzeige gegen den Beschuldigten erstattet. Weiter handelt es sich beim Dominieren, Schmerz zufügen (Brustwarzenklemmen, Schlagen mit einem Seil) und Streicheln einer gefesselten, mit anderen Worten ausgelieferten, halbnackten Person um eine gängige Sexualpraktik, die der Beschuldigte auch mit Erwachsenen praktiziert. Dabei ist dem Beschuldigten bei den Handlungen mit dem Privatkläger anzusehen, dass sie ihm Freude bereiten.