Im Übrigen legt bereits der gesunde Menschenverstand nahe, dass das Fotografieren von halbnackten gefesselten männlichen Adoleszenten sowie das Klemmen und Streicheln deren Brustwarzen sowie ein nicht fotoindiziertes Streicheln und Schlagen mit einem Hanfseil durch einen 46 Jahre alten Mann nicht anders als sexuelle Handlungen verstanden werden können. Wenn es sich beim Privatkläger um eine Fünfzehnjährige gehandelt hätte, erübrigte sich diesbezüglich jede Diskussion. Warum es bei einem Fünfzehnjährigen anders sein sollte, erhellt nicht.