64 Z. 169). Das Betrachten der Erzeugnisse muss dem Beschuldigten entgegen seiner Aussagen sehr wohl Freude bereiten, hätte er sich ansonsten doch keine so reichhaltige Bibliothek angelegt (pag. 64 Z. 172-175). Die sexuelle Natur der Bilder lässt dabei einen Rückschluss auf die Natur der Freude des Beschuldigten