Der Privatkläger seinerseits sagte gegenüber der Polizei hingegen aus, zwar mit den Fesselungen (p. 40, ab Minute 15:25, p. 41, ab Minute 15:37), jedoch nicht mit dem Anbringen der Klemmen an seinen Brustwarzen einverstanden gewesen zu sein. Dies zumal ihm Letzteres Schmerzen bereitet habe (p. 40, ab Minute 15:26). Der Beschuldigte gab denn auch zu, der Privatkläger habe sich nach den Fotoshootings vom 15.09.2018 dahingehend geäussert, inskünftig nur bei den „Fessel- Aufnahmen“, jedoch nicht mehr bei den „Quälereien“ mitzumachen (p. 57 Z. 335 f.). Weiter sagte der