Dabei grinst der Beschuldigte ununterbrochen und scheint den Privatkläger umso energischer zur kitzeln, je mehr sich dieser in seinen Fesseln windet. Der Beschuldigte sagt „itz dä no mau“ und schlägt – ohne den Privatkläger nach seinem Einverständnis zu fragen bzw. dessen Reaktion abzuwarten – weitere 14 Mal mit der Faust gegen dessen Bauch (ab Minute 03:06). Auf Drängen bzw. wiederholtes Fragen des Beschuldigten hin, willigt der Privatklä-