was der Privatkläger – soweit verständlich – mit „nei“ beantwortet (ab Minute 00:14). Was der Privatkläger auf die daraufhin gestellte Frage des Beschuldigten „glich?“ (ab Minute 00:15) antwortet, ist schlecht verständlich, er scheint jedoch nein zu sagen, schüttelt jedenfalls leicht den Kopf (ab Minute 00:16). Der Beschuldigte, offensichtlich unbeeindruckt von der fehlenden Zustimmung des Privatklägers, erwidert „mou“ (ab Minute 00:17). Während der Privatkläger hektisch zu atmen beginnt (ab