Dies auch, weil der Privatkläger gegenüber dem Beschuldigten schonend ausgesagt hat. Zeugnis davon geben insbesondere die privatklägerischen Aussagen, wonach die Idee des Kitzelns von ihm selber gekommen sei und er nie an einen sexuellen Hintergrund gedacht habe (pag. 43 ab Minute 15:48 und ab Minute 15:55). Die Kammer hat nach dem Gesagten keine Zweifel, dass der Beschuldigte dem Privatkläger beim Anbringen der Klemmen und deren Zudrücken Schmerzen zugefügt hat und ihn zum Weinen brachte.