Auf die Frage, was ihn bei dem Shooting am meisten beschäftigt habe, nannte der Privatkläger vorab die „Klämmerli“, zumal ihm diese so fest wehgetan hätten, dass er habe weinen müssen (p. 42, ab Minute 15:40). Auch auf der von seiner Mutter aufgenommenen Sprachnachricht gibt der Privatkläger an, ihm hätten die Klemmen mit der Zeit derart Schmerzen bereitet, dass ihm die Tränen gekommen seien (p. 20, ab Minute 2:43). Auf den von dieser Szene gemachten Fotografien können zwar keine Tränen erkannt werden (p. 32 ff.).