Zuletzt drückte der Beschuldigte mit seinen Fingern die Klemme an der rechten Brustwarze des Privatklägers zusätzlich zusammen (A01I7160.JPG, A01I7161.JPG), was letzterem sichtbar Schmerzen bereitete. Die während rund einer Minute an den Brustwarzen des Privatklägers angebrachten Klemmen hinterliessen einen deutlich erkennbaren Abdruck (A01I7162.JPG). Entsprechend den Fotografien A01I7160.JPG ff.