Schliesslich sind im Rahmen der Beweiswürdigung die Fragen zu beantworten, ob der Beschuldigte dem Privatkläger im Rahmen des «Fotoshootings» in seinem Studio die nackte Brust streichelte sowie seine Hand darauflegte und ob er den Privatkläger entgegen dessen Willen boxte. 11.4 Beweismittel Zur Klärung des bestrittenen Sachverhalts und zur Beantwortung der Beweisfragen liegen der Kammer diverse Beweismittel vor. Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel vollständig aufgelistet und nachvollziehbar zusammengefasst;