Die Idee, zu der E.________ zu fahren, kam vom Beschuldigten (p. 54 Z. 228 f.). Bei der E.________ wurden zunächst Porträtfotos, „Fashion“-Fotos und Obenohne-Aufnahmen gemacht (p. 54 Z. 231 f.), dies auch auf Wunsch des Privatklägers (vgl. p. 55 Z. 254, p. 43, ab Minute 15:49). Anschliessend gingen die beiden zurück zum Auto und dann zu Fuss in den Wald nebenan (p. 54 Z. 234). Im Wald wurden „Fessel-Bilder“ und die „Sache mit den Brust- nippel-Klemmen“ gemacht (p. 54 Z. 234 f.). Hierzu band der Beschuldigte den Privatkläger, dessen Oberkörper dabei entblösst war (p. 55 Z. 254), in unterschiedlichen Positionen (mit den Armen seitlich