11.2 Unbestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen des «Fotoshootings» vom 15. September 2019 ist weitgehend unbestritten und insbesondere durch die objektiven Beweismittel – namentlich durch den Bericht des FDF vom 13. Dezember 2018 inkl. CD mit dem Auswahlkatalog der Videos mit dem Privatkläger (pag. 23. ff.; pag. 30.1-30.15 ff.) und den USB-Stick des FDF mit Fotos und Videos mit dem Privatkläger (pag. 32 ff.) – sowie die Aussagen des Beschuldigten und des Privatklägers (pag. 49 ff.; pag. 60 ff.; pag. 118 ff. und pag. 560 ff.) belegt.