fesselt und an der Decke befestigt, mehrmals mit der Faust in den Bauch boxte, ihn kitzelte und ihn abschliessend wiederum in den Bauch boxte (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Die Handlungen erscheinen im Licht der gesamten Umstände und der sichergestellten pornografischen Fotografien und Videoaufnahmen als sexualbezogen.