Vorliegend wurde die Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen sexueller Handlungen mit Kindern am 17. September 2018 eröffnet (pag. 1). Die Mutter des Privatklägers wurde am 16. September 2018 – mithin im polizeilichen Ermittlungsverfahren bzw. vor Eröffnung der Untersuchung – polizeilich befragt (pag. 33 ff.). Am 17. September 2018 beauftragte die Staatsanwaltschaft sodann die Regionalfahndung AD.________ gestützt auf Art. 312 StPO mit der Videobefragung des Privatklägers (pag. 4). Die Einvernahme des Privatklägers fand am 19. September 2018 statt (pag.