10 solche zufällig entdeckten Spuren oder Gegenstände, die mit der abzuklärenden Straftat nicht in Zusammenhang stehen, aber auf eine andere Straftat hinwiesen, sichergestellt. In dieser Bestimmung kommt das allgemeine Prinzip zum Ausdruck, wonach bei Zwangsmassnahmen und Beweiserhebungen gemachte Zufallsfunde ohne gegenteilige Regelung verwertbar sind.