So könnten/müssten unter anderem die Dateien, welche auf pag. 107-109, 111, 113 und 115 ersichtlich sind, als verboten qualifiziert werden. Desgleichen diejenigen, die sich im Bilder Katalog markierte Erzeugnisse (pag. 30, u.a. pages 54, 62, 75, 77, 79, 84, 86, 95, 96, 115, 117, 123, 125, 127, 127, 131, 133, 233) und im Video Katalog markierte Erzeugnisse (pag. 30) befinden.