Die vorliegend zu beurteilende Gewaltdarstellung (sog. «Waterboarding») findet sich unter der NDHS-Kategorie «verbotene Gewalt». Schliesslich wurden im Bericht des FDF unter anderem auch Dateien mit deliktspezifischen Präferenzindikatoren aufgeführt. Unter diese Kategorie fallen insbesondere die Erzeugnisse, die Verbotenes enthalten könnten («Graubereich»). Es kann jedoch auch sein, dass darunter Erzeugnisse fallen, die nicht verboten sind, aber Hinweise auf die Präferenz geben (pag. 554 Z. 20-29). Der die Auswahl treffende Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern führte in casu im Bericht die Dateien mit deliktspezifischen Präferenzindikatoren auf und überliess die Selektion der