Dabei sind die Erzeugnisse von Belang, welche mit NDHS- Kategorie sexuelle Gewalt (jeweils Video und Bilder) sowie mit NDHS-Kategorie virtuelle Kinderpornografie (Bilder) beschriftet wurden. Bei der Abkürzung NDHS handelt es sich um die «Nationale Datei- und Hashwertesammlung», welche eine durch die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bewirtschaftete Sammlung von Bildern und Hashwerten ist. Sie klassifiziert kinderpornografisches Material anhand definierter Indikatoren in festgelegten Kategorien (pag. 29). Die vorliegend zu beurteilende Gewaltdarstellung (sog. «Waterboarding») findet sich unter der NDHS-Kategorie «verbotene Gewalt».