Es bleibt anzumerken, dass in der Anklageschrift nachvollziehbarer auf die Fundstellen der inkriminierten Handlungen hätte verwiesen werden können. Die fraglichen Erzeugnisse finden sich im Bericht des Fachbereichs Digitale Forensik (FDF) vom 13. Dezember 2018 und können mit Hilfe des Passwortes verifiziert werden (pag. 28). Dabei sind die Erzeugnisse von Belang, welche mit NDHS- Kategorie sexuelle Gewalt (jeweils Video und Bilder) sowie mit NDHS-Kategorie virtuelle Kinderpornografie (Bilder) beschriftet wurden.