f StPO eine Reduktion der Tatumschreibung auf das absolut Wesentliche („möglichst kurz“) – gesprengt. Die entsprechende mengenmässige Aufgliederung ergibt sich bereits aus dem Bericht des FDF vom 13.12.2018 (p. 23 ff.) und wurde durch die Auswahlkataloge (p. 30 ff.) für den Beschuldigten überprüfbar. Spätestens mit Edition der vollständigen Kataloge durch das Gericht, war für den Beschuldigten im Detail klar, von wie vielen (gemäss FDF) verbotenen Erzeugnisse ein jeder Kategorie die Rede war.