2. A.________ sei von folgenden Anklagepunkten gemäss Anklageschrift vom 12. Juni 2019 freizusprechen: o Sexuelle Handlungen mit einem Kind o Pornografie o Gewaltdarstellungen 3. Die beschlagnahmten Gegenstände seien Herrn A.________ zurückzugeben, soweit sie nicht verbotenes Material enthalten. 5 4. Es seien die Löschung aller durch den forensischen Dienst erfassten Daten sowie die Löschung der erkennungsdienstlichen Erhebungen zu veranlassen.