3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (datierend vom 19. Januar 2021; pag. 688). Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. Februar 2021 wurde der Beschuldigte erneut zur Person und Sache befragt (pag. 694 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ beantragte für den Beschuldigten in der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 707): 1. Es sei festzustellen, dass Ziff. I des Urteils des Gerichtspräsidenten vom 13. Dezember 2019 in Rechtskraft erwachsen ist.