8. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 19. Dezember 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 586). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 16. April 2020 (pag. 598 ff.). In der form- und fristgerechten Berufungserklärung vom 11. Mai 2020 focht der Beschuldigte das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich an, soweit es nicht rechtskräftig eingestellt wurde (pag. 676). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 20. Mai 2020 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag.