A.________ wird für 10 Jahre jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten, namentlich die Erstellung von Ton- und Bildaufnahmen von Minderjährigen bei Sport- und anderen Vereinen sowie anlässlich von (Sport-)Veranstaltungen und Fotoshootings. Für die Dauer des Tätigkeitsverbots wird Bewährungshilfe angeordnet. Der auf die Straftaten, welche das Tätigkeitsverbot nach sich ziehen, entfallende Strafanteil beträgt 8 Monate Freiheitsstrafe (Art. 67 Abs. 5 aStGB).