1. der sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach begangen am 15.09.2018 in F.________ bei G.________ sowie in D.________/BE zum Nachteil von C.________, geb. .________.2003; 2. der Pornografie, mehrfach begangen 2.1. am 15.09.2018 in F.________ bei G.________ sowie in D.________/BE durch Herstellen von pornografischen Bild- und Tonaufnahmen, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben; 2.2. in der Zeit vom 13.12.2012 – .________ in D.________/BE durch Herstellen, Erwerb, Beschaffen (alles zum eigenen Konsum) von pornografischen Ton- und Bildaufnahmen, welche