1. Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. Frühling 2012 bis 12.12.2012 bzw. angeblich festgestellt am .________ in D.________/BE durch Herstellen, Erwerb und Beschaffen von pornografischen Ton- und Bildaufnahmen, welche sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Kindern (virtuelle Kinderpornografie) zum Inhalt haben; 2. Gewaltdarstellungen, angeblich festgestellt am .________ in D.________/BE durch Erwerb und Beschaffen von Bildaufnahmen, welche Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen; wird infolge Verjährung eingestellt;