2. Mit Revisionsgesuch vom 20. April 2020 an das Obergerichts des Kantons Bern beantragte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. C.________, Folgendes (pag. 1 ff.): 1. Auf das Revisionsgesuch sei einzutreten und die Parteien seien zur Stellungnahme einzuladen. 2. In Gutheissung des Revisionsgesuches sei das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Juni 2019 (SK 18 205) aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung an die Erstinstanz zurückzuweisen.