Der Beschuldigte 1 wurde oberinstanzlich zwar erneut verurteilt, das Strafmass indessen merklich gesenkt. Es rechtfertigt sich daher, ihm lediglich ¾ der auf ihn fallenden Verfahrenskosten von CHF 4'000.00 (2/3 von CHF 6'000.00), ausmachend CHF 3'000.00, zur Bezahlung aufzuerlegen. Die restlichen der auf den Beschuldigten 1 entfallenden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1'000.00 trägt der Kanton Bern. Die auf den Beschuldigten 2 entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 2'000.00 (1/3 von CHF 6'000.00) trägt zufolge Freispruchs ebenfalls der Kanton Bern.