12.6 Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 180.00, ausmachend CHF 14’400.00, zu verurteilen, wobei der bedingte Strafvollzug zu gewähren und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen ist. 24 V. Kosten und Entschädigung