627, Z. 29 f.). Unter diesen Umständen kann für die Berechnung der Höhe des Tagessatzes vollumfänglich auf die Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil verwiesen werden (pag. 559, S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Höhe des Tagessatzes wird auf CHF 180.00 festgesetzt. 12.4 Bedingter Vollzug Erscheint eine unbedingte Strafe nicht notwendig, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf (Art. 42 Abs. 1 StGB).