Der Beschuldigte habe klar Kenntnis vom fehlenden Schenkungswillen gehabt, habe diesen dennoch beurkundet und so das Vertrauen in die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden als Beweismittel sowie das öffentliche Vertrauen in den Urkundenbeweis verletzt. Der Beschuldigte habe weiter auch das Vertrauen sowie das Interesse des Staates in die Verlässlichkeit der Notare verletzt und habe konkret die Interessen der Baurechtsgeber verletzen wollen. In untergeordneter Weise sei zu beachten, dass es nicht um einen besonders grossen Betrag, sondern lediglich um einen Bruchteil des gesamten Baurechts gegangen sei.