Dies entspricht einem klassischen Kaufvertrag (vgl. vorstehend Ziff. 8): Verschaffung des Eigentums am Kaufobjekt (zwei Miteigentumsanteile an zwei Grundstücken) gegen Bezahlung eines bestimmten Kaufpreises (CHF 2 Mio). Im ersten Vertrag vom 16. Oktober 2016 wurden in der Folge auch genau diese objektiv wesentlichen Vertragspunkte verurkundet. Der in der Urkunde festgehaltene erklärte Wille entspricht dem wahren, inneren Willen der Vertragsparteien. In der öffentlichen Urkunde "(Kaufvertrag, Schenkungsvertrag)" vom 16. November 2016 hat der Beschuldigte 1 auf Seite 9 des Vertrages schliesslich im Einzelnen folgendes verurkundet (pag. 34):